Fachtagung
Rechtsfähigkeit im Alter
Nebenveranstaltung beim UN-Menschenrechtsrat
13. September 2024, 13.00 - 14.00 Uhr
Jeder Mensch hat das Recht, Entscheidungen zu treffen und Rechtsverhältnisse einzugehen. Vor allem im Zusammenhang mit Behinderungen und im Alter wird jedoch das Recht auf Ausübung der Rechtsfähigkeit*, auf ein selbstbestimmtes Leben und auf eine informierte Zustimmung häufig nicht wahrgenommen. Um die tatsächliche Wahrnehmung des Rechts auf Rechtsfähigkeit zu gewährleisten, sind eine Reihe von Maßnahmen erforderlich, darunter die Stärkung des rechtlichen Rahmens und die Entwicklung von Alternativen zur unterstützten Entscheidungsfindung.
Im Rahmen der Nebenveranstaltung während der 57. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats in Genf wurden die Herausforderungen im Zusammenhang mit den Menschenrechten im Alter und die Lücken im bestehenden Rahmen in Bezug auf die Rechtsfähigkeit diskutiert. Es wurden Erfahrungen mit praktischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Rechts auf Rechtsfähigkeit im Alter ausgetauscht.
Die Veranstaltung fand in englischer Sprache statt. Sie wurde im Palais des Nations in Genf durchgeführt.
Programm (in englischer Sprache)
*Gemeint ist die Fähigkeit zur Wahrnehmung von Rechten