Pflegezeit analog zur Elternzeit
Empfehlungen des Beirats der Bundesregierung schnell umsetzen
Berufstätig sein und Angehörige pflegen muss sich besser vereinbaren lassen. Die BAGSO fordert deshalb eine Pflegezeit analog zur Elternzeit und eine Entgeltersatzleistung. Der Unabhängige Beirat der Bundesregierung für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, dem die BAGSO angehört, hat im August 2022 Empfehlungen vorgelegt, wie berufstätige pflegende Angehörige besser unterstützt werden können. Die Empfehlungen wurden an Bundesfamilienministerin Lisa Paus überreicht, als erster Teilbericht des zweiten Berichts des Unabhängigen Beirats. Die BAGSO begrüßt die Empfehlungen nachdrücklich und appelliert an die Bundesregierung, sie noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen.
Das von dem Beirat vorgeschlagene Modell sieht sowohl einen Anspruch auf Freistellung als auch eine Entgeltersatzleistung vor, um eine gute Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu ermöglichen.
- Familienpflegezeit: Verlängerte Freistellungsdauer bis zu 36 Monate, davon max. 6 Monate vollständige Freistellung
- Familienpflegegeld: Ausgestaltung einer einkommensabhängigen Entgeltersatzleistung analog zum Elterngeld
- Anspruchsvoraussetzungen: Mind. Pflegegrad 1 für Freistellung, mind. Pflegegrad 2 für Familienpflegegeld
- Verbesserung der Absicherung durch gesetzliche Rentenversicherung und des Kündigungsschutzes
- Neben Angehörigen haben auch nahestehende Personen, die pflegen, einen Anspruch auf die Familienpflegezeit und das Familienpflegegeld
- Geschlechtergerechtigkeit als zentrales Ziel
Handlungsbedarf sieht die BAGSO in der Ausnahme für Betriebe mit 15 oder weniger Beschäftigten. Beschäftige von kleinen Betrieben hätten nach dem Modell keinen Anspruch auf Freistellung und auf eine Lohnersatzleistung. Nach Ansicht der BAGSO gilt es, auch für Beschäftigte von kleinen und mittleren Unternehmen verbindliche Lösungen für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu finden.
Der Unabhängige Beirat hatte bereits in seinem ersten Bericht im Juni 2019 Empfehlungen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege vorgelegt. Er sprach ich für den Anspruch auf eine Lohnersatzleistung und die Möglichkeit einer Freistellung aus.
Der Unabhängige Beirat der Bundesregierung für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde durch das Bundesfamilienministerium eingesetzt. Die BAGSO vertritt die Betroffenen im Beirat. Sie hat zwei Sitze mit jeweils einem Stellvertreter. Zwei davon werden von den BAGSO-Mitgliedsverbänden vdk und wir pflegen e.V. wahrgenommen.