14. Sitzung der Offenen Arbeitsgruppe zu Fragen des Alterns

Die Offene Arbeitsgruppe zu Fragen des Alterns (Open-Ended Working Group on Ageing, OEWG-A) der Vereinten Nationen (UN) tagte vom 20. bis 24. Mai 2024 in New York. Auf ihrer 14. Sitzung einigten sich die UN-Mitgliedstaaten auf Empfehlungen, wie vorhandenen Defizite im Schutz der Menschenrechte Älterer entgegengewirkt werden könnte. Eine UN-Altenrechtskonvention wird in den Empfehlungen als eine der Möglichkeit genannt, wie die Menschenrechte Älterer besser geschützt werden können. Der Beschluss der Offenen Arbeitsgruppe wird in einem nächsten Schritt dem Präsidenten der Generalversammlung vorgelegt. 

Die BAGSO und andere Organisationen der Zivilgesellschaft, die die Offene Arbeitsgruppe begleitet haben, begrüßten die Empfehlungen. Sie eröffnen die Möglichkeit, eine UN-Altenrechtskonvention auf den Weg zu bringen. Eine solche Konvention ist nach Ansicht der Zivilgesellschaft der einzige Weg, die Rechte älterer Menschen effektiv zu schützen. Sie würde die Rechte älterer Menschen systematisch in einem Dokument zusammenführen und Regelungen für Lebensbereiche treffen, in denen der Schutz älterer Menschen rechtlich noch nicht ausreichend gesichert ist.

Obwohl Deutschland sich im Vorfeld nicht aktiv für eine UN-Altenrechtskonvention ausgesprochen hat, hat es in New York die Empfehlungen unterstützt. Darüber hinaus machte sich die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme für eine effektive Beteiligung der Zivilgesellschaft stark und hob die Rolle von Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsinstitutionen national ebenso wie international hervor. Aus Deutschland waren neben der BAGSO die Mitgliedsverbände Generationsbrücke Deutschland, HelpAge Deutschland und Silbernetz sowie eine weitere Nichtregierungsorganisation und das Deutsche Institut für Menschenrechte vor Ort dabei. 

Schwerpunktthemen der diesjährigen Sitzung waren das Recht älterer Menschen auf Partizipation am öffentlichen Leben und an Entscheidungsprozessen sowie das Recht auf Zugänglichkeit und Infrastruktur. Die BAGSO hatte bereits im Vorfeld der Sitzung schriftliche Beiträge zu den beiden Schwerpunktthemen verfasst und bei den Vereinten Nationen eingereicht.
 

Die BAGSO hat während der 14. Sitzung gemeinsam mit der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen und AGE Platform Europe eine Nebenveranstaltung zur Rolle der EU als globaler Menschenrechtsakteur durchgeführt.