Menschenrechte sichern

Arbeitsgruppe zu Fragen des Alterns bei den Vereinten Nationen

Wie können die Rechte älterer Menschen weltweit gestärkt werden? Das war eine der zentralen Fragen der Offenen Arbeitsgruppe zu Fragen des Alterns (OEWG-A) der Vereinten Nationen, die sich von 2010 bis 2024 mit den menschenrechtlichen Schutzlücken im internationalen Rechtssystem befasste. 

Die BAGSO nahm von 2016 bis 2024 an den Sitzungen der Offenen Arbeitsgruppe in New York teil und beteiligte sich mit schriftlichen Beiträgen, mündlichen Stellungnahmen und Nebenveranstaltungen zu den jeweiligen thematischen Schwerpunkten. Gemeinsam mit internationalen Organisationen, nationalen Menschenrechtsinstituten und Nichtregierungsorganisationen forderte sie von Regierungen, den Weg für eine UN-Altenrechtskonvention freizumachen.

Während der vierzehn Sitzungen wurden wichtige Erkenntnisse über nationale und internationale Schutzlücken eingebracht und diskutiert. Auf dieser Grundlage verabschiedeten die Mitgliedsstaaten im Mai 2024 einen Beschluss, in dem sie die Lücken im bestehenden internationalen Menschenrechtssystem anerkennen und eine Reihe von Optionen formulieren, wie diese geschlossen werden können. Eine UN-Altenrechtskonvention wird als eine der Möglichkeiten genannt, wie die Menschenrechte Älterer besser geschützt werden können.

Formal wurde der Beschluss durch die UN-Generalversammlung bestätigt. Sie erklärte die Arbeit der OEWG-A im August 2024 mit einer Resolution für beendet und machte damit den Weg frei für nächste Schritte zu einem besseren Schutz der Rechte älterer Menschen weltweit: Sie beauftragte die zuständigen UN-Gremien, die umfassenden Empfehlungen zu beachten, die die OEWG-A in ihrer 14. Sitzung im Mai 2024 verabschiedet hat. 

Die BAGSO und andere Organisationen der Zivilgesellschaft, die die OEWG-A begleitet haben, begrüßen die Empfehlungen und setzen sich dafür ein, dass der in Genf ansässige UN-Menschenrechtsrat die nächsten Schritte zur Ausarbeitung einer internationalen, rechtsverbindlichen und umfassenden Konvention über die Rechte älterer Menschen unternimmt. Eine solche Konvention ist der einzige Weg, die Rechte älterer Menschen effektiv zu schützen. Sie würde die Rechte älterer Menschen systematisch in einem Dokument zusammenführen und Regelungen für Lebensbereiche treffen, in denen der Schutz älterer Menschen rechtlich noch nicht ausreichend gesichert ist.

Weitere Informationen zur OEWG-A und anderen Entwicklungen zum besseren Schutz der Menschenrechte Älterer auf internationaler Ebene bietet das BAGSO-Kurzdossier „Menschenrechte im Alter besser schützen“.