Keukentafelgesprek

(Küchentischgespräch)

Ein in den Niederlanden ansässiger Bürger hat gemäß des 2015 reformierten WMO-Wet Maatschappelijke Ondersteuning (Gesetz über die gesellschaftliche Unterstützung) Anspruch auf maßgeschneiderte Hilfe, auch wenn er/sie noch nicht pflegebedürftig ist, aber z.B. Unterstützung im Haushalt oder zur Teilhabe an der Gesellschaft benötigt. Das Gesetz verpflichtet die Kommunen zur Bereitstellung individueller Hilfen, die das Verbleiben in der eigenen Wohnumgebung erlauben. Der neue Leistungskatalog der „sozialen Unterstützung“ erfasst auch neue Formen der Tagesbetreuung und vorübergehender stationärer Hilfe.

Spezielle Verfahrensabläufe und kommunale Beratungsstrukturen sollen die Eigenregie und Eigenverantwortung der Bürger sicherstellen. Gleichzeitig wird die stärkere Einbeziehung informeller Pflege durch Familie und soziale Netzwerke des Hilfesuchenden erwartet, nicht zuletzt um eine erhebliche Mittelkürzung im Zuge der Dezentralisierung und Ambulantisierung der Pflege in den Niederlanden zu kompensieren.

Der erste Kontakt zwischen der Kommune und einem hilfesuchenden Bürger mit Unterstützungsbedarf findet im Rahmen eines sog. „Küchentischgespräches“ statt. Das Gespräch, zu dem der betroffene Familienangehörige, Freunde oder (professionelle oder ehrenamtliche) unabhängige Berater zur Klientenunterstützung hinzuziehen kann, dient der Bedarfsermittlung mit dem Ziel der gemeinsamen Erarbeitung eines Hilfskonzeptes bzw. einer individuellen Versorgungslösung. Um dieses Gespräch vorzubereiten, hat das Huis voor de Zorg einen speziellen Leitfaden entwickelt.

Ein Bericht am Ende des oben erläuterten Hilfeprozesses fasst die Bedarfsermittlung und den Lösungsvorschlag (z.B. Anpassung der Wohnung) zusammen. Ein darüber hinausgehender Antrag des Bürgers kann durch Beschluss der Kommune abgelehnt werden. Hiergegen ist die Beschwerde bzw. ein anschließendes Rechtsverfahren möglich.

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