Der Bundestag hat die geplante Einführung einer Umsatzsteuerpflicht auf Weiterbildung vorerst abgelehnt. In seiner Sitzung am 7.11.2019 beschloss das Parlament, den entsprechenden Artikel aus dem “Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften” zu streichen. Damit bleiben Bildungsangebote auch dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie nicht unmittelbar beruflichen Zwecken dienen.
Die BAGSO begrüßt die Entscheidung des Bundestags. Sie hatte sich zusammen mit dem Deutschen Volkshochschulverband und den betroffenen BAGSO-Verbänden dafür ausgesprochen, die bisherige Regelung beizubehalten. Der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering hatte sich Anfang September in einem Brief an Bundesfinanzminister Scholz gegen die geplante Erhebung der Umsatzsteuer auf Weiterbildungsangebote ausgesprochen. Er schrieb, ältere Menschen seien von der geplanten Neuregelung besonders betroffen. Für Ältere mit geringem Einkommen wären höhere Teilnehmergebühren eine weitere Hürde bei der Teilnahme an Bildungsangeboten.