Die BAGSO fordert eine Neuausrichtung der rechtlichen Betreuung in Deutschland. In einer Stellungnahme zur geplanten Reform des Betreuungsrechts setzt sie sich für einen Paradigmenwechsel ein: hin zu mehr Selbstbestimmung. Die zentrale Aufgabe rechtlicher Betreuung muss es sein, Menschen bei Entscheidungen zu unterstützen und ihnen zu helfen, ihre Rechte geltend zu machen. Dieser Grundgedanke der UN-Behindertenrechtskonvention muss im deutschen Betreuungsrecht umgesetzt werden.
Soziale Dienste und andere Unterstützungsangebote, die nach dem Gesetz bereits jetzt Vorrang haben, müssen überall in Deutschland angeboten werden. Dringend notwendig sind Hilfsangebote im Umgang mit Sozialämtern, Krankenkassen und anderen Sozialleistungsträgern.
Um die Qualität der rechtlichen Betreuung zu verbessern, fordert die BAGSO angemessene Rahmenbedingungen für alle am Verfahren Beteiligten. Dazu gehören verpflichtende Fortbildungen für alle, die in die rechtliche Betreuung involviert sind, eine angemessene Vergütung von hauptamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie eine bessere Ausstattung der etwa 800 Betreuungsvereine in Deutschland. Die BAGSO fordert zudem eine bundesweite Aufklärungskampagne, die den Unterschied einer rechtlichen Betreuung zu der 1992 abgeschafften Entmündigung ins allgemeine Bewusstsein bringt.
Die Reform des Betreuungsrechts wurde von den Regierungsparteien CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Federführung liegt beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Derzeit wird in einem groß angelegten Diskussionsprozess mit Fachleuten und Interessensvertretern darüber beraten, wie die rechtliche Betreuung in Deutschland verbessert werden kann. Erste Ergebnisse, auf die die Stellungnahme der BAGSO Bezug nimmt, wurden nun vom BMJV veröffentlicht.