Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Bundestag folgt Empfehlung der BAGSO

Aktuellmeldung

Der Bundestag hat Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Künftig können Menschen schneller eingebürgert werden und dabei auch ihren ausländischen Pass behalten. Besondere Regeln gelten dabei für Angehörige der Gastarbeitergeneration und für sogenannte Vertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer in der ehemaligen DDR, die schon viele Jahre in Deutschland leben. Ihre Einbürgerung ist nicht an einen Einbürgerungstest gebunden. Hinsichtlich der Sprachkenntnisse genügt die Fähigkeit, sich „ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache mündlich“ zu verständigen.

Die BAGSO hatte diese Ausnahmeregelungen für ältere Migrantinnen und Migranten in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf im Juni 2023 gefordert und damit begründet, dass es bei diesen Personengruppen nicht um Integration im Sinne einer „Einordnung“ als vielmehr um die Anerkennung ihrer Lebensleistung geht. Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung hat sich dieser Argumentation in ihrer Stellungnahme vom 23. August 2023 angeschlossen. Die BAGSO begrüßt, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags dem Vorschlag nun mehrheitlich gefolgt sind.

Zur Stellungnahme der BAGSO

Zur Stellungnahme der Unabhängigen Bundesbeauftragen