Alternative Wohnformen können dazu beitragen, dass ältere Menschen lange selbständig zu Hause wohnen können. Der Bundesrechnungshof (BRH) empfiehlt dem Gesetzgeber nun, klare gesetzliche Regelungen für solche Wohnformen zu schaffen. Dies betrifft auch steuerliche Regelungen. Für das Modell „Wohnen für Hilfe“ rät der Bundesrechnungshof, die geleistete Hilfe von der Einkommenssteuer zu befreien. Er folgt damit der Empfehlung, die die BAGSO, die Bundesarbeitsgemeinschaft „Wohnen für Hilfe Deutschland“ und die Stadt Düsseldorf abgegeben haben.
Bei „Wohnen für Hilfe“ stellen meist ältere Menschen Studierenden Wohnraum günstig zur Verfügung und erhalten dafür stundenweise Unterstützung im Alltag. Nach Ansicht der BAGSO ist dies ein gelungenes Konzept, um ältere Menschen in ihrer gewohnten Umgebung zu unterstützen und gleichzeitig einen Beitrag zur Einsamkeitsprävention zu leisten. In ihrer Stellungnahme argumentiert sie, dass viele ältere Menschen den bürokratischen Aufwand eines Arbeitsverhältnisses zu diesem Zweck scheuten. Zugleich biete „Wohnen für Hilfe“ Studierenden eine bezahlbare Wohnmöglichkeit.
Bereits 2019 wollte die Bundesregierung mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative die Unterkunft und die übliche Verpflegung des Wohnraumnehmenden sowie die Vorteile des Wohnraumgebenden aus den Unterstützungsleistungen steuerfrei stellen. Die Bundesregierung ging dabei von etwa 50.000 Fällen und einem Steuervolumen von 50 Mio. Euro aus. Das Parlament sah seinerzeit jedoch davon ab, die gesetzliche Regelung zu beschließen.
Bericht des Bundesrechnungshof zur Besteuerung alternativer Wohnformen