Im März 2024 ist das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) in Kraft getreten, das auf eine erleichterte Nutzung von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke abzielt. In einem Verordnungsentwurf hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun zentrale Regelungen des GDNG konkretisiert. Insbesondere geht es dabei um die Nutzung von Routinedaten der gesetzlichen Krankenversicherung über das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) und um die Datenfreigabe aus der elektronischen Patientenakte (ePA). Die BAGSO fordert in ihrer Stellungnahme zu dem aktuellen Verordnungsentwurf umfassende Nachbesserungen, um die Belange älterer Menschen stärker zu berücksichtigen und Datenschutz sowie Nutzerfreundlichkeit zu verbessern.
Erhebliche Defizite sieht die BAGSO weiterhin bei der Wahrung der informationellen Selbstbestimmung. Wie bereits in ihrer Stellungnahme zum GDNG mahnt die BAGSO an, dass personenbezogene Gesundheitsdaten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen (Opt-in) für Forschungszwecke nutzbar sein sollten. Zudem plädiert die BAGSO für differenzierte Freigabeoptionen, die zwischen kommerzieller und gemeinwohlorientierter Forschung unterscheiden. Eine separate Ablehnung der Datenverarbeitung für KI-Systeme muss nach Ansicht der BAGSO ebenfalls gewährleistet sein.
Besonders für ältere Menschen betont die BAGSO die Notwendigkeit einer nutzerfreundlichen, barrierefreien Verwaltung der ePA. Ebenso braucht es flächendeckend zielgruppengerechte Bildungs- und Beratungsangebote, um digitale Kompetenzen zu stärken. Auch für Multiplikatoren in der Seniorenarbeit muss es spezielle Weiterbildungsmöglichkeiten zur ePA geben.
BAGSO-Stellungnahme zum aktuellen Verordnungsentwurf
BAGSO-Stellungnahme zum Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG)