Digitalisierung im Gesundheitswesen bedarf konsequenter Nutzerorientierung und Begleitung

BAGSO bezieht Stellung zu Gesetzesentwürfen

Aktuellmeldung

Mit zwei Gesetzesentwürfen plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Teile seiner Digitalisierungsstrategie umzusetzen: ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digi-G) und ein Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG). Die Entwürfe planen u.a. die elektronische Patientenakte mittels einem Opt-out-Verfahren (aktiver Widerspruch) flächendeckend in die Versorgung zu integrieren, das E-Rezept verbindlich einzuführen und digitale Gesundheitsanwendungen weiterzuentwickeln. Zudem ist vorgesehen, dass Daten aus der elektronischen Patientenakte vereinfacht freigegeben und für die Forschung besser verwendbar gemacht werden. 

Grundsätzlich begrüßt die BAGSO, dass durch die Gesetzesvorhaben die Potenziale der Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung nutzbar gemacht werden sollen. Sie vermisst jedoch die konsequente Orientierung an den Bedarfen und Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer sowie deren stetige Begleitung im Digitalisierungsprozess. Besonders kritisch sieht die BAGSO, dass weitgehende Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei gleichzeitig offenen Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit erfolgen sollen.

Die BAGSO verweist auf die Empfehlungen des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und fordert eine nutzerfreundliche Gestaltung der elektronischen Patientenakte durch weitgehende Standardisierung der Anwendungsoberflächen und eine Beteiligung der Patientinnen und Patienten in der Entwicklung. Darüber hinaus drängt sie auf eine begleitende Aufklärungs-/Informationsstrategie von einer unabhängigen Stelle sowie kostenfreie Bildungs- und Beratungsangebote. Während die BAGSO das Opt-out-Verfahren als ein adäquates Mittel für die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte hält, mahnt sie an, dass eine Verarbeitung der Gesundheitsdaten für die Forschung jedoch nur mit vorheriger Zustimmung (Opt-in) der Patientinnen und Patienten möglich ist.

Stellungnahme zum Entwurf eines Digital-Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (DigiG)

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG)