Beiträge zur Pflegeversicherung: Erziehungsaufwand dauerhaft berücksichtigen

Änderungen im Gesetzentwurf zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege notwendig

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Eltern müssen bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung dauerhaft entlastet werden. Die BAGSO kritisiert die im Gesetzentwurf zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege vorgesehene Regelung, dass Eltern mit mehr als einem Kind nur so lange einen Beitragsnachlass erhalten, bis die Kinder das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die BAGSO sieht darin eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung. Gemeinsam mit mehreren ihrer Mitgliedsverbände fordert sie eine Streichung der im Kabinettsentwurfs vorgesehenen Regelung.

Nach Ansicht der BAGSO werden insbesondere ältere Menschen mit mehreren erwachsenen Kindern mit dieser Neuregelung schlechter gestellt. Sie belastet ältere Menschen zudem in doppelter Weise: Zum einen bleibt der geleistete Erziehungsaufwand finanziell unberücksichtigt, zum anderen tragen Rentnerinnen und Rentner im Vergleich zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den steigenden Beitragssatz in voller Höhe selbst.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Eltern ab dem zweiten bis zum fünften Kind in der Pflegeversicherung künftig mit einem Abschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkte für jedes Kind entlastet werden, jedoch nur so lange, bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Ab dann gilt für sie der gleiche Beitrag (3,4 Prozent) wie für Eltern mit einem Kind. Kinderlose sollen einen erhöhten Beitragssatz von insgesamt 4 Prozent zahlen. Die vorgesehene finanzielle Entlastung von Menschen mit Kindern folgt einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, nachdem der Erziehungsaufwand von Eltern im Beitragsrecht der Pflegeversicherung berücksichtigt werden muss.

Die BAGSO fordert ergänzend, dass versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge von pflegenden Angehörigen und die pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln finanziert werden. Das gemeinsame Budget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege muss wieder in das Gesetz aufgenommen werden. Die ambulanten Sachleistungsbeträge und das Pflegegeld müssen stärker angehoben werden als geplant. Auch Pflege-Wohngemeinschaften müssen Leistungszuschläge nach §43c SGB XI erhalten können.

Die BAGSO kritisiert grundsätzlich, dass mit dem jüngsten Reformversuch ein echter Fortschritt in der Pflege erneut versäumt wird. Versicherte müssen mehr Beiträge zahlen, erhalten dafür aber kaum Leistungsverbesserungen. Statt weiterem Stückwerk brauche es eine Gesamtreform der Pflegeversicherung einschließlich einer stabilen und sozialverträglichen Finanzierung der Kosten der pflegerischen Versorgung.