BAGSO fordert gesetzliche Korrektur der Maskenpflicht für Pflegeheimbewohner

Einzelne Länder weisen auf Möglichkeit einer großzügigen Auslegung hin

Pressemitteilung

Seit dem 1. Oktober gilt das neue Infektionsschutzgesetz, das eine Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen in den öffentlichen und gemeinschaftlich genutzten Bereichen vorschreibt. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen kritisiert diese Regelung als schwerwiegenden und unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Bewohnerinnen und Bewohner. Die Vorsitzende der BAGSO, Dr. Regina Görner, hat sich nun in Schreiben an die zuständigen Bundestagsausschüsse gewandt. Sie ruft die Vorsitzenden der Ausschüsse auf dafür zu sorgen, dass die gesetzliche Vorschrift schnellstmöglich im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen korrigiert wird.

Einzelne Länder, darunter Nordrhein-Westfalen, halten die Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner offenbar ebenfalls für unangemessen. Sie weisen die ihnen nachgeordneten Behörden an, die Ausnahmeregelungen von der Maskenpflicht großzügig zugunsten der Bewohnerinnen und Bewohner auszulegen. Auch Gesundheitsämter antworten Heimleitungen teilweise in diesem Sinne.

Nach Ansicht der BAGSO kann der Verweis auf Ausnahmen aber keine Lösung sein. „Es braucht dringend eine Korrektur der Vorschrift“, heißt es in dem Brief der BAGSO, „denn viele Einrichtungen werden die Regelung entgegen jeder Vernunft auch mit Zwang (nämlich dem, bei Missachtung auf dem Zimmer bleiben zu müssen) umsetzen, um nur ja nicht in Haftung genommen werden zu können, falls es zu einem Infektionsgeschehen kommt.“

Die BAGSO befürwortet uneingeschränkt, dass alle Menschen, die Pflegeheime von außen betreten, Masken tragen und sich auch testen lassen müssen. Im Hinblick auf die Testpflicht für besuchende Angehörige fordert die BAGSO aber, dass diese Tests dann auch vor Ort und zwar nicht nur in begrenzten Zeitfenstern angeboten werden müssen. Die Bewohnerinnen und Bewohner müssen demgegenüber nach Überzeugung der BAGSO selbst entscheiden können, ob sie in ihrem täglichen Aufenthaltsbereich eine Maske tragen oder nicht.

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