Angemessene Vergütung für Betreuerinnen und Betreuer gefordert

BAGSO kritisiert Gesetzentwurf der Bundesregierung

Aktuellmeldung

Mit der Reform des Betreuungsrechts, die im Januar 2023 in Kraft getreten ist, wurde das Recht auf Selbstbestimmung von betreuten Menschen gestärkt. Jetzt hat die Bundesregierung Pläne vorgelegt, wie die Vergütung von gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern neu geregelt werden soll. In ihrer Stellungnahme kritisiert die BAGSO, dass die vorgesehenen Vergütungsregelungen nicht geeignet sind, eine angemessene Vergütung der Betreuung sicherzustellen. Die BAGSO warnt, dass damit die Ziele der Reform des Betreuungsrechts und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention nicht umgesetzt werden können.

Nach Ansicht der BAGSO droht vielmehr eine Absenkung der Qualität der Betreuung. So sollen Betreuerinnen und Betreuer mit Fachkenntnissen wie z.B. einem Studienabschluss in Sozialarbeit mit den geplanten Regelungen schlechter vergütet werden als bisher. Zudem ist keine Dynamisierung der Vergütung vorgesehen. Es ist zu befürchten, dass Einkommenseinbußen mit einer größeren Zahl an Betreuungsfällen kompensiert werden müssen, wodurch die Qualität der Betreuung leidet. 

Die BAGSO sieht auch die Arbeit der Betreuungsvereine gefährdet, da die Vergütungsregelungen auch für sie gelten. Betreuungsvereine leisten eine wichtige Aufgabe bei der Begleitung und Qualifizierung der vielen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, und tragen damit erheblich zur Qualität der Betreuung bei. Ihre Arbeit sollte durch die Reform gestärkt werden. 

Stellungnahme der BAGSO zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung