Die BAGSO hat am 29.11.2022 in einem digitalen Fachgespräch die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens zu § 71 SGB XII vorgestellt. Das zentrale Ergebnis ist, dass kreisfreie Städte und Landkreise als Träger der Altenhilfe dazu verpflichtet sind, ein Mindestmaß an Beratung und offenen Hilfsangeboten für ältere Menschen zu gewährleisten. Die auch auf Prävention angelegte Vorschrift zielt nämlich vor allem auf solche Angebote, weniger auf Geldleistungen. Deshalb braucht es entsprechende Strukturen, damit die Ansprüche älterer Bürgerinnen und Bürger nicht ins Leere laufen. An der Veranstaltung nahmen rund 130 Personen aus Bund, Ländern und Kommunen teil. Das Rechtsgutachten wurde von der BAGSO in Auftrag gegeben und von Prof. Johannes Hellermann von der Universität Bielefeld erstellt.
Die Bundestagsabgeordnete Kordula Schulz-Asche (GRÜNE), die rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete Anette Moesta (CDU) und Dr. Irene Vorholz als Vertreterin des Deutschen Landkreistages (DLKT) diskutierten mögliche Schlussfolgerungen aus dem Gutachten. Einigkeit bestand darüber, dass das Engagement der Kommunen im Bereich der Altenhilfe höchst unterschiedlich ist und dass die Länder in der Verantwortung stehen, die Städte und Kreise zu unterstützen. Aus Sicht von Irene Vorholz genügt es, die Kreise mit den notwendigen Mitteln auszustatten. Anette Moesta kann sich demgegenüber eine Verpflichtung zur Erstellung von Konzepten vorstellen. Eine solche Verpflichtung helfe, Kommunen zu überzeugen, dass sie eine verlässliche Angebotsstruktur weiterentwickeln müssen. Der Bund, so Kordula Schulz-Asche, könne mit Modellförderungen aktiv werden. Vorstellen könne sie sich auch das Zusammenbringen der Bundesländer, um gemeinsam zu überlegen, an welchen Stellen eine Nachsteuerung notwendig sei.