Die BAGSO hat Stellung zu einem Referentenentwurf für ein Suizidpräventionsgesetz genommen. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Prävention von Suizidversuchen und Suiziden in allen Altersgruppen durch Information, Aufklärung, Forschung und Unterstützung von Menschen in Krisensituationen zu stärken. Davon unberührt bleibt das grundrechtlich geschützte Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26. Februar 2020 bekräftigt. Grundsätzlich begrüßt die BAGSO eine gesetzliche Initiative zur Suizidprävention, die sie zusammen mit anderen Verbänden seit langem gefordert hatte. Allerdings übt sie Kritik an der Verfahrensweise und befürchtet, dass der Gesetzentwurf unausgereift bleibt.
Als einen wesentlichen Mangel des Gesetzentwurfs sieht die BAGSO die theoretische Unterscheidung zwischen „zwischen „Menschen mit Suizidgedanken“ und „Sterbewilligen“, die praktisch kaum umsetzungsfähig sein dürfte. Grundsätzlich sieht die BAGSO die Gefahr, dass mit dem Referentenwurf Fragestellungen bezüglich der Suizidassistenz nur implizit geregelt werden und bekräftigt ihre Forderung nach einer expliziten, eigenständigen Neuregelung.
Einen zentralen Aspekt des Gesetzentwurfs nimmt die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle zur Suizidprävention am Bundesgesundheitsministerium ein. Insbesondere die nähere Ausgestaltung einer solchen Stelle erfordert aus Sicht der BAGSO einen intensiven Dialog mit den relevanten Akteuren in der Suizidprävention und eine Berücksichtigung der Pflegebetroffenen- und Seniorenvertretungen im dazugehörigen Fachbeirat. Ferner kritisiert die BAGSO, dass der Gesetzentwurf keine Lösung für eine nachhaltige Finanzierung von regionalen Hilfsangeboten vorsieht, die eine zentrale Koordinierungsstelle erst handlungsfähig machen. Schließlich verweist die BAGSO auf die Notwendigkeit, ältere Menschen in der Suizidprävention stärker zu berücksichtigen, beispielsweise in der Förderung von alterssensiblen psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungsangeboten.