Rechte älterer Menschen
Die meisten älteren Menschen leben selbstständig und bringen ihre Kompetenzen in unterschiedlicher Art und Weise in die Gesellschaft ein. Die BAGSO wendet sich gegen die Vorstellung, man könne bestimmte Aufgaben nur bis zu einem gewissen Alter übernehmen. Es gibt aber auch Lebensphasen, meist am Ende des Lebens, in denen Menschen stärker auf Hilfe und Unterstützung anderer angewiesen sind. Vor allem für dieses verletzliche Alter braucht es einen angemessenen rechtlichen Schutz.
Aus den Antworten der Parteien haben wir die zentralen Aussagen zusammengestellt. Alle Fragen der BAGSO-Wahlprüfsteine sowie die vollständigen Antworten der befragten Parteien stehen in einer Langfassung zum Download zur Verfügung.
- Wie stehen Sie zu einer Aufnahme des Merkmals „Lebensalter“ in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes und zu einer Erweiterung des Schutzes vor Altersdiskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für den Bereich von Privatgeschäften (z.B. Kfz-Versicherungen, Darlehensvergabe)?
Zur Aufnahme des Merkmals „Lebensalter“ ins Grundgesetz (GG) und zu einer Erweiterung des Schutzes vor Altersdiskriminierung äußert sich die CDU/CSU: „Die Aufnahme des Merkmals Lebensalter in das Grundgesetz liefe dem grundgesetzlichen Konzept eines umfassenden Grundrechtsschutzes zuwider.“
Die SPD unterstützt die verfassungsmäßige Verankerung des Diskriminierungsverbots, steht aber einer Anpassung des AGG „skeptisch“ gegenüber, da das Merkmal Alter darin bereits jetzt geschützt werde.
Laut FDP werde der Schutz vor Altersdiskriminierung bereits durch europäisches und auch nationales Recht gewährleistet. Diskriminierende Altersgrenzen sollen jedoch abgeschafft werden.
DIE LINKE will Artikel 3 GG um die Merkmale „Lebensalter“ und „sexuelle Orientierung“ erweitern.
Bündnis 90/Die Grünen will das AGG zu einem „echten Bundesantidiskriminierungsgesetz“ weiterentwickeln und Diskriminierung aus allen im Gesetz genannten Gründen, auch wegen Alters, im ganzen Bereich von Privatgeschäften verbieten. Einer Erweiterung der speziellen Diskriminierungsverbote um das Verbot der Altersdiskriminierung bedürfe es angesichts des allgemeinen Gleichheitssatzes in Art. 3 Abs. 1 GG auf der Ebene des Grundgesetzes dagegen nicht.
- Unterstützt Ihre Partei die Forderung nach einer UN-Altenrechtskonvention und wie setzt sie sich darüber hinaus dafür ein, die Menschenrechte Älterer weltweit zu stärken?
Alle Parteien befürworten einen besseren weltweiten Schutz der Menschenrechte Älterer. Die SPD unterstützt dazu den Vorschlag Argentiniens, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die konkrete Maßnahmen ausarbeitet, um Lücken im Menschenrechtsschutz Älterer zu schließen. FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen unterstützen explizit den Vorschlag einer UN-Altenrechtskonvention.
- Gewalt in Pflegebeziehungen ist ein tabuisiertes und wenig erforschtes Thema. Fachleute fordern daher neben Beratungs- und Entlastungsangeboten auch präventive Interventionsmöglichkeiten von Behörden und Gerichten. Was plant Ihre Partei zum Schutz von Menschen in verletzlichen Lebenssituationen?
Zum Schutz des verletzlichen Alters in der Pflege setzen die Parteien auf bekannte Vorschläge: Neben der Verbesserung der Rahmenbedingungen der Pflege setzt die CDU/CSU in der Prävention auf eine verbesserte Aus- und Weiterbildung von Polizei und Justiz sowie auf eine vielfältige Verbesserung des Opferschutzes.
Die SPD will bessere Gewaltprävention in Ausbildung und Praxis der Pflege, während FDP, DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen auf eine bessere Personal- und Sachausstattung, Einführung einer verbindlichen
Personalbemessung sowie gute Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte setzen.
In einer öffentlichen Debatte will DIE LINKE zwischen verhältnisbedingten und verhaltensbezogenen Gewaltursachen unterscheiden, mehr in Entlastungs- und Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige investieren und „menschenrechtliche Maßstäbe“ stärker verankern.